Mediation
Unter Mediation versteht man ein lösungsorientiertes Verfahren zur gemeinsamen Klärung und Lösungsfindung durch die beteiligten Parteien. Dem Mediator kommt dabei die Aufgabe zu, den Mediationsprozess zu strukturieren. Ein Mediationsverfahren hat einen relativ stark strukturierten Aufbau. Der Mediator hält sich bei der Lösungserfindung stark zurück, denn nicht er kann die Lösung wissen, sondern nur die beiden Konfliktparteien. Der Mediator ist auch kein Schiedsrichter. Die Lösung des Konfliktes soll durch die Beteiligten selbst erarbeitet werden. Innerhalb der Mediation kann als Ergebnis auch eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen werden.
Für eine Mediation sollten die Beteiligten nicht über zu große Machtunterschiede verfügen, da ansonsten die stärkere Machtposition ausgenutzt werden kann, eine faires Miteinander außer Kraft zu setzen und dem anderen die eigenen Vorstellungen überzustülpen. Auch eine eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit eines oder aller Beteiligter ist ein Hindernis für eine Mediation.
Die Auseinandersetzung mit Gefühlen, Emotionen und Gefühlsbeziehungen der Beteiligten, steht bei der Mediation nicht im Vordergrund. Dies ist eher Aufgabe einer Familientherapie oder Paartherapie.
Mediation arbeitet auf konkrete Vereinbarungen hin. Stellt sich die Interessenslage der Konfliktbeteiligten als unvereinbar heraus, wird eine Mediation an ihre Grenzen stoßen. Hier ist gegebenenfalls ein Beschluss des Gerichtes notwendig, um von oben herab den Konfliktparteien Grenzen und Bedingungen zu diktieren.
Mediation kann nur aktuelle Konflikte lösen. Sie gibt bei stark feindlichen Beziehungsaspekten zwischen den Konfliktparteien diesen in der Regel nicht die Kompetenzen Konflikte zukünftig konstruktiv auszutragen, da Mediation nicht an den versteckten und "unsichtbaren" Gründen des Beziehungskonfliktes arbeitet.
Mediation ist eher ungeeignet bei gefühlsmäßig relativ starken Verstrickungen wie schwere Kränkungen, erhebliche Gewalterfahrungen, chronifizierte und hasserfüllte Kommunikation, aktuelle oder zurückliegende unaufgearbeitete Traumatisierungen, Persönlichkeitsstörungen eines oder aller Beteiligen. In solchen Fällen sollte - wenn möglich - mit den Beteiligten familientherapeutisch gearbeitet werden. Ist dies nicht möglich, so sollte insbesondere bei familienrechtlich ausgetragenen Kämpfen der Konfliktparteien (Eltern) vom Gericht ein Elternschiedsrichter oder Ergänzungspfleger (Umgangspfleger, Sorgerechtspfleger) eingesetzt werden, der durch das ihm übertragene Bestimmungsrecht für eine Deeskalation des Konfliktes sorgt, ohne dass dabei jedoch die Lösung des Konfliktes selbst zu erwarten ist, für die die Streitparteien aus unterschiedlichsten Gründen nicht bereit oder nicht zu gewinnen sind.
Es gilt unter Mediatoren als allgemeiner Glaubensatz, dass eine Mediation nur dann durchgeführt werden soll, wenn die Beteiligten während dieser Zeit auf rechtliche Auseinandersetzungen verzichten. Tun die Beteiligten dies nicht, so wird die Mediation in der Regel abgebrochen. Warum dass so sein soll wird jedoch nicht einsichtig. Im Gegenteil, es erscheint sehr unprofessionell, Menschen, die vielleicht noch durch die Mediation erreicht werden können, vor die Tür zu setzen. Dies wird um so unverständlicher, als bei Eltern immer auch deren gemeinsame Kinder von dem ungelösten Konflikt der Eltern betroffen sind und die Mediatoren, so nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder im Stich lassen.
Bei dem von uns angebotenen mediativen Verfahren wird daher zwar den Beteiligten empfohlen, rechtliche Auseinandersetzungen möglichst nicht zu führen, tun die Beteiligten dies aber dennoch, so ist das für uns kein Grund unsere Hilfe einzustellen.
Unser Angebot:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mediation.
Je nach Wunsch und gesicherter Kostenübernahme arbeitet eine weibliche oder männliche Fachkraft allein mit den Parteien oder aber zwei Fachkräfte gemeinsam. Bei der Tätigkeit von zwei Fachkräften arbeiten wir immer im gemischgeschlechtlichen Team. Eine Besetzung mit zwei weiblichen oder zwei männlichen Mediatoren, wie es andernorts üblich ist, halten wir in der Arbeit mit gemischtgeschlechtlichen Parteien für unprofessionell.
Kosten:
Die Kosten für einen einstündigen Ersttermin betragen einheitlich 40 €. Für mögliche Folgetermine berechnen wir einkommensabhängig zwischen 40 und 60 €.
Auf Nachfrage ist im begründeten Einzelfall eine Ermäßigung möglich. Sind Kinder vorhanden, kann eine Kostenübernahme durch das Jugendamt beantragt werden. Eltern, Kinder und Jugendliche haben nach § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Anbieters notwendiger Jugendhilfeleistungen, insofern dieser über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgabe verfügt und keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen.
Ihre Ansprechpartner:
Peter Thiel
Familienberater, Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF); Verfahrensbeistand (§158 FamFG), Umgangspfleger (§1909 BGB), langjährige Erfahrung in der Familien-, Trennungs- und Scheidungsberatung
Simone Hollstein
Diplom-Pädagogin, Systemische Beraterin und Therapeutin / Familientherapeutin
Kontakt:
Für Anfragen, Auskünfte oder zur Vereinbarung
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unter (030) 485 46 37
Außerhalb der angegebenen Bürozeit sind wir unregelmäßig oder über Anrufbeantworter zu erreichen.
Funk: 0177-6587641
E-Mail: info@kind-familie.de
Internet: www.kind-familie.de
Unsere Beratungszeiten
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Kinderland e.V.
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