Infomail 2009

 

 

 

Infomail Kind-Familie

Ein Service von Kinderland e.V.

www.kind-familie.de

 

Kostenlose Zusendung aktueller Informationen und Veranstaltungsankündigungen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe, Familie, Psychologie und Kindschafts- und Familienrecht.

Zum Bezug des Infomails genügt eine kurze Mail an

E-Mail: info@kind-familie.de

 

 

Wir nehmen Sie dann in unseren Verteiler auf. 

 

Abbestellung der Infomail jederzeit möglich.

 

 

 

Gerne können Sie uns auch Ihre Veranstaltungsankündigungen oder andere interessante Informationen zusenden. 

Wir können diese dann mit dem nächsten Infomail versenden.

Gerne stellen wir auch Ihr spezielles fachliches Angebot oder Ihre Einrichtung in unserem Newsletter vor.

 

 

 

Archiv:

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SYSTEM UND KÖRPER

Muss denn Körper Sünde sein?

2. Berliner Kongress vom 16. - 18. April 2010

 

Call for Papers

Wir freuen uns für den kommenden und die folgenden Kongresse zum Thema „System und Körper“ über weitere Beiträge zu der Verbindung von Körper (-wahrnehmung, -haltung, -sprache, -sensationen, -ausdruck und Interaktion, Berührung, Bewegung, Mimik, Gestik, Stimme) und System (Individuum, Paar, Familie, Team, Firma) in den unterschiedlichsten Praxisfeldern (Beratung, Therapie, Kinder-/Jugendarbeit, Sozialarbeit, Coaching, Supervision) und bitten Dich um folgende Informationen: Titel und Thema des Beitrags, eine kurze inhaltliche Beschreibung und ein kurzes Profil zu Deiner Person.

 

Kongressort

Die GLS (www.gls-sprachschule.de) liegt im Herzen von Berlins Prenzlauerberg, der Kastanienallee und ist in 20-30 Minuten vom Flughafen Tegel (TXL) und in 10-15 Minuten vom Berliner Hauptbahnhof mit Taxi, Bus oder Bahn gut zu erreichen. Die Kastanienallee ist mit ihren vielen Cafes, Shops und Restaurants die Laufmeile („Castingallee“) des Prenzlauer Berg und lädt rund um das Kongressgeschehen zum Flanieren und Pausieren ein.

GLS - Global Language Services

Kastanienallee 82

10435 Berlin (Stadtteil Prenzlauerberg)

Anmeldung und Organisation

Bitte melde Dich per Mail, Fax oder schriftlich bei der GST an.

Organisationsteam

Dipl. Psych. Andras Wienands, Dipl. Psych. Malte Müller-Egloff, Dipl. Psych. Silke Brunhöber, Dipl. Soz. Päd. Sylke Richter, Dipl. Psych. Torsten Lindner, Dr.med. Dagmar Gregorszewski, Dipl. Psych. Kathrin Wiegand, Dipl. Psych. Daniel Steinitz, Dipl. Psych. Bettina Lindner.

 

http://www.gstb.org/dgsf-fachtage/

 

 

 


 

 

 

Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren

Fachtagung, Berlin, 01.-02.10.2009

Eine Fachtagung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Heidelberg

 

Zur "Philosophie" des neuen Gesetzes:

Anliegen der Tagung ist es, die "Philosophie", die Möglichkeiten und Grenzen des neuen Rechts, das einen Rahmen für Konfliktlösungsmöglichkeiten im Verfahren schaffen soll, vorzustellen. Dabei sollen insbesondere die Schnittstellen zur Kinder- und Jugendhilfe, die aktivere Rolle des Jugendamtes und die damit verbundenen Handlungsschritte der verschiedenen Akteure (bei Trennung und Scheidung, Kindeswohlgefährdung und Häuslicher Gewalt) diskutiert werden. Bestandteil dieser Diskussion soll auch ein Erfahrungsaustausch zu dem Gesetzesteil (Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - KiWoMaG), der bereits im Sommer 2008 in Kraft getreten ist, sein.

Rollenklärung und Selbstverständnis/Zwangsläufigkeit interdisziplinärer Kooperation:

Primärakteure im familienrechtlichen Verfahren sind das Familiengericht und der ASD (bei Kindeswohlgefährdung). Die Verschränkung von zwei (unabhängigen) Verfahren, Hilfeplanung und FG-Verfahren, muss jetzt parallel gedacht und in einen gemeinsamen Prozess zusammen- und durchgeführt werden.

Das Jugendamt erhält durch die Reform eine neue Rolle, da sich die Aufträge des Familiengerichts an das Jugendamt ändern. Jugendamt und Familiengericht müssen dadurch aktiver werden, sich früher der Familien und ihrer Konflikte durch persönliche Kontakte annehmen und sich bei der Perspektivenentwicklung im Verfahren und für das Kind und seine Eltern verständigen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Begrifflichkeiten zu klären und sich darüber zu verständigen, was die eine Profession über die Arbeitsaufgaben der anderen wissen muss.

Die Justiz muss sich deutlich vertiefter auch inhaltlich auf das Was und Wie der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe einlassen, der ASD muss (neu) lernen, wann er das Familiengericht einbezieht. Dafür ist es notwendig zu klären, was der ASD für methodisches Handwerkszeug - in der Vorbereitung der Termine, beim Auftreten im Termin, beim Verfassen schriftlicher Stellungnahmen, beim Nachbereiten und Weiterverfolgen von Terminen und Entscheidungen - benötigt. Hierzu braucht es Sprache, Inhalte, Standards.

Im Mittelpunkt der Tagung werden im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren folgende drei Themen stehen:

* Trennung + Scheidung,

* Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB),

* Schutz vor häuslicher Gewalt.

Zielgruppe der Tagung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialen Diensten der Jugendämter und in Beratungsstellen, Verfahrensbeistände, Vormünder und Pfleger, psychologische Sachverständige, Familienrichter/innen und Rechtsanwält/innen.

 

http://www.fachtagungen-jugendhilfe.de/veranstaltungen/thema.phtml?termine_id=1964

 

 


 

 

 

Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt anlässlich des Inkrafttretens des FamFG

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg richtet in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg, der Rechtsanwaltskammer Berlin, dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin und dem Zusammenwirken im Familienkonflikt e.V. anlässlich des Inkrafttretens des FamFG folgende zweitägige Veranstaltung aus:

 

Nr. 5004 A/09

„Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt anlässlich des Inkrafttretens des FamFG“ 03. und 04. September 2009 in Berlin

Inhalt:

Im ersten Teil der Veranstaltung, die auch auf eine bundesweite Vernetzung der interdisziplinären Arbeitskreise abzielt, werden nach Grußworten von Frau Senatorin von der Aue und Herrn Senator Prof. Dr. Zöllner zwei Festvorträge zum Themenkreis der interdisziplinären Zusammenarbeit in Familienkonflikten gehalten. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion. Der erste Tagungsteil schließt am Abend nach einem weiteren Grußwort der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Frau Irene Schmid, ab mit einem von dem Regierenden Bürgermeister ausgerichteten Empfang im Festsaal des Berliner Rathauses, in dessen Rahmen Gelegenheit zum weiteren fachlichen Austausch besteht.

Mit einem Grußwort des Dekans der Juristischen Fakultät, Herrn Prof. Dr, Christoph Paulus, beginnt der zweite Veranstaltungstag in den Räumen der Humboldt-Universität Berlin. Dort wird nach einem Input-Referat von Herrn Richter am Amtsgericht a.D. Jürgen Rudolph aus Cochem der Sachstand der interdisziplinären Zusammenarbeit in Bezug auf Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Lösungsansätze in sechs interdisziplinären Fachforen diskutiert. Die erarbeiteten Ergebnisse werden anschließend dem Gesamtplenum vorgestellt.

Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer der interdisziplinären Arbeitskreise der Länder.

 

Termin: Donnerstag, 3. September 2009, 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

(anschließend Empfang) und

Freitag, den 4. September 2009, 9.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr

 

Ort: 3. September 2009: Berliner Rathaus, Festsaal

4. September 2009: Humboldt-Universität Berlin

 

Teilnehmer/innen:

 

Es stehen insgesamt 300 Plätze für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richter/innen, Fachkräfte der Jugendämter, Vertreter/innen freier Beratungsstellen, Sachverständige sowie Verfahrenspfleger/innen zur Verfügung.

 

 

Referenten am 3. September 2009:

 

Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Leiter des Referats Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin – Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie.

Thema: „Aktives Jugendamt im neuen familiengerichtlichen Verfahren“.

 

Frau Dr. Birgit Grundmann, Ministerialdirigentin im Bundesministerium der Justiz,

Abteilung Bürgerliches Recht, Leiterin der dortigen Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls", und Herr Regierungsdirektor Heiko Wagner, Leiter des Referats Freiwillige Gerichtsbarkeit im Bundesministerium der Justiz, Berlin.

Thema: „Interdisziplinäre Zusammenarbeit im familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG“.

Moderation: Frau Gudula Geuther, Deutschlandradio Berlin.

 

 

Referenten am 4. September 2009:

Richter am Amtsgericht a.D. Jürgen Rudolph, Cochem,

Input-Referat zum Thema: „Rolle aller Professionen im vernetzten Arbeiten“.

 

Die sechs Fachforen werden geleitet und moderiert von Herrn Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Rüdiger Ernst (z.Zt. Kammergericht), Rechtsanwalt Bernhard Theisen (Cochem), Richter am Amtsgericht a.D. Jürgen Rudolph (Cochem), Richter am Amtsgericht Mallory Völker (Amtsgericht Saarbrücken), Dr. Jörg Fichtner (wissenschaftlicher Referent in der Abteilung Familie und Familienpolitik am Deutschen Jugendinstitut e.V. München) und Herrn Rechtsanwalt Michael Plassmann (Vorstandsmitglied und Mediationsbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Berlin).

 

Für Auslagen, insbesondere einen Imbiss in der Mittagspause und Getränke, wird ein Beitrag von ca. 35,00 Euro erhoben. Dieser ist vorab per Überweisung zu entrichten.

 

Bitte geben Sie gegebenenfalls bei der Anmeldung den Namen und die Anschrift des örtlichen Arbeitskreises zur interdisziplinären Zusammenarbeit an, dem Sie angehören.

 

P r o g r a m m

 

Nr. 5004 A/09

 

3. 9. 2009 Ort: Berliner Rathaus, Festsaal, Rathausstraße 15, 10178 Berlin

 

 

11.00 Uhr: Einchecken

 

12.00 Uhr: Eröffnung und Moderation: Frau Gudula Geuther

Grußwort Frau Senatorin Gisela von der Aue

Grußwort Herr Senator Prof. Dr. Jürgen Zöllner

Grußwort der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin,

Frau Irene Schmid

 

13.00 Uhr Referat Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin:

„Aktives Jugendamt im neuen familiengerichtlichen Verfahren“

 

13.45 Uhr Pause

 

14.30 Uhr: Referat Frau Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann und Herr Regierungsdirektor Heiko Wagner, Bundesministerium der Justiz, Berlin

„Interdisziplinäre Zusammenarbeit im familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG“

 

15.15 Uhr: Experten-Runde – Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner, Frau Dr. Grundmann, Herrn Wagner, Frau Rechtsanwältin Karin Susanne Delerue (Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin) und Frau Rechtsanwältin und Familienmediatorin Sigrid Banzhaf, Berlin

Thema: „Familiengerichtliches Verfahren - Alter Wein in neuen Schläuchen?“

Moderation: Frau Gudula Geuther

 

16.30 Uhr Abschluss der Diskussion

 

17.00 Uhr fakultativ: Dampferfahrt durch das Regierungsviertel (ca. 60 min).

(hierfür wird ein zusätzliches Teilnehmerentgelt von 10 € erhoben)

 

18.30 Uhr Empfang – Buffet

 

20.30 Uhr Ende des ersten Veranstaltungstages

 

 

4. 9. 2009 Ort: Humboldt-Universität Berlin (die genaue Orts- und Saalangabe wird den Teilnehmern mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt werden)

 

10.00 Uhr Grußwort Herr Prof. Dr. Christoph Paulus, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität

Moderation: Frau Gudula Geuther

 

10.15 Uhr Einführungsreferat Herr RiAG Jürgen Rudolph (Familienrichter am Amtsgericht Cochem und Mitinitiator der „Cochemer Praxis“)

„Rolle der verschiedenen Professionen im vernetzten Arbeiten“

 

10.45 Uhr Saalwechsel der Teilnehmer. Aufteilung in sechs Fachforen mit jeweils etwa 50 Teilnehmern.

 

11.00 Uhr Beginn der sechs parallelen Input-Referate der Leiter der Fachforen (ca. 15-20 min)

 

a) Herr RiAG Jürgen Rudolph:

(Familienrichter am Amtsgericht Cochem und Mitinitiator der „Cochemer Praxis“)

“Grundlage, Zielsetzung und Arbeitsweise vernetzter Tätigkeit im Familienkonflikt – Anforderungen an die interdisziplinäre Ausbildung der beteiligten Professionen“

 

b) Herr Dr. Jörg Fichtner (Dipl.-Psych., wissenschaftlicher Referent in der Abteilung Familie und Familienpolitik am Deutschen Jugendinstitut e.V. in München):

„Einvernehmen durch lösungsorientierte Begutachtung oder Elternberatung – Anforderungen an die psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräfte im FamFG“

 

c) Herr RiAG Mallory Völker (Familienrichter am Amtsgericht Saarbrücken, bis November 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts im für das Familienrecht zuständigen Dezernat tätig):

„Vollstreckung in Kindschaftssachen, insbesondere in Umgangsrechtssachen“

 

d) Herr RiAG Prof. Dr. Rüdiger Ernst

(z.Zt. Kammergericht) ggf. in Kooperation mit: N.N

„Anforderungen und Erwartungen des Jugendamtes im mündlichen Anhörungstermin vor dem Familiengericht einschließlich der Vor- und Nachbereitung des Termins (bei Kinderschutz-, Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren)“

 

e) Herr Rechtsanwalt Bernhard Theisen

(Vertreter der Anwaltschaft im „Arbeitskreis Trennung und Scheidung“, Cochem) ggf. in Kooperation mit: N.N.

„Geänderte Anforderungen an die Arbeitsweise der Anwaltschaft im Familienkonflikt“

 

f) Herr VPräsAG Wolfgang Haferanke (Vizepräsident und Familienrichter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) in Kooperation mit Frau Dipl.-Psych. Frauke Decker (Psychotherapeutin, Mediatorin):

„Grenzen der Deeskalation im gerichtlich ausgetragenen Familienkonflikt“

 

Anschließend Diskussion im Kreis der jeweiligen Foren, auch unter Herausarbeitung etwaiger Landesspezifika des praktischen Verfahrens.

 

11.45 Uhr Pause

 

12.15 Uhr Fortsetzung der Arbeit in den Fachforen

 

13.30 Uhr Mittagspause

 

15.00 Uhr Plenum mit Spotlights aus den verschiedenen Bundesländern unter Beteiligung verschiedener Professionen. Hier stellen die sechs Fachforen – vertreten durch ihre Leiter oder hierzu benannte Teilnehmer - ihre wesentlichen Arbeitsergebnisse vor, wobei auch die landesspezifischen Unterschiede dargestellt und evtl. bewertet werden.

 

16.00 Uhr Abschluss der Veranstaltung

 

 

 

(Änderungen vorbehalten)

__________________________________________________________________

 

In den Pausen werden jeweils Speisen und Getränke bereitgestellt.

 

Es wird ein Teilnehmerbeitrag von 35 € pro Peron erhoben.

 

 

 

 


 

 

Berufsbegleitende Ausbildung zum Verfahrensbeistand und Umgangspfleger

Die Ausbildung richtet sich an Sozialarbeiter, Psychologen und Juristen sowie an Interessierte, die mit Familien arbeiten. Praxisnah und an konkreten Fällen wird das Arbeitsfeld Verfahrensbeistand und Umgangspfleger vermittelt. Folgende Kompetenzen werden im Kurs erworben:

-Interessengerechte Vertretung des Kindes,

-rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes,

-psychologische und diagnostische Einschätzung

des Familiensystems,

-wertschätzende und mediative Gesprächsführung sowie

-lösungsorientierten Konfliktbehandlung

 

Es besteht die Möglichkeit, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Während der Ausbildung erhalten die Kursbesucher Teilnehmernachweise, um frühzeitig Kontakte zum Gericht zu knüpfen. Ziel der Ausbildung ist neben der fachlichen Qualifizierung auch die Fähigkeit, Aufträge als Verfahrensbeistand zu akquirieren, um die Tätigkeit vollberuflich auszuüben. Darüber hinaus wird eine Fallbegleitung durch das Ausbildungsteam angeboten. Die Dozenten und Trainer haben Erfahrungen in Familienprozessen und Publikationen über das Arbeitsfeld veröffentlicht:

 

Lutz Bode

Familienrichter beim Amtsgericht Chemnitz (1999-2000 Richter beim OLG Dresden),

Autor: Praxishandbuch für Verfahrenspflege, Vorstand im VAK

Laura Edith Blaschko,

Rechtsanwältin und Sozialarbeiterin, Verfahrenspflegerin

Katerina Junold (Kursleiterin)

Rechtsanwältin, Mediatorin, Verfahrensbeistand, Fachpublikation zu Mediation im familiengerichtlichen Verfahren

Katja Kauschke

Diplom Psychologin, Systemische Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF),

Trainerin (DGSF), Gutachterin in Familiensachen

Prof. Dr. phil. Heike Schulze

Sozialpädagogin, Mediatorin (Fernuniversität Hagen), Verfahrensbeistand

Systemische Beraterin (SV-Institut)), Beisitzerin Vorstand im VAK; Fachpublikationen im Bereich der Kindesinteressenvertretung (u.a. Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe)

Sybille Vosberg

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin (Universität Bielefeld), Verfahrensbeistand, Systemische Beraterin (DGSF-Institut); Fachpublikation zu Mediation im familiengerichtlichen Verfahren

 

 

Zeitumfang:

- ca. 200 UE inklusive Teilnahme an Gerichtsverhandlungen (falls möglich) und Intervisionsgruppen sowie Fernstudium (ca. 30 Unterrichtseinheiten) im Januar und Februar zu den Themen Kindeswohl, Kindeswille, Kindschaftsrecht und Konflikte und spezifische Probleme bei Trennungen

- 7 WE Freitags 14.00 - 21.00 UHR und Samstags von 9.00 -17.15 Uhr

 

Kosten:

1490 EUR zzgl. Umsatzsteuer 283,10 EUR, zzgl.120 EUR Prüfungsgebühr an den VAK

Die Umsatzsteuer kann bei Selbständigen vom Finanzamt erstattet werden.

 

Zertifikat:

Verband Anwalt des Kindes (VAK) und BISNEY-Akademie nach bestandener Prüfung und Kolloquium sowie Abgabe einer Falldokumentation.

 

Intervisionsgruppe:

Die Teilnehmer treffen sich allein in Kleingruppen mindestens 25 h.

 

Termine und Inhalt:

04.-05.09.2009- 1. Modul:

Einführung in die Arbeitsweise des Verfahrensbeistandes, Recht

09.-10.10.2009- 2. Modul:

Kindesinteressen und Praxisfelder, Recht

13.-14.11.2009- 3. Modul:

Psychologie und Systemisches Arbeiten

08.-09.01.2010- 4. Modul:

Vermittlung im Konflikt, Mediation als Auftrag

05.-06.03.2010- 5. Modul:

Recht, Rechtsprechung und Vergütung

02.-03.04.2010- 6. Modul:

Selbsterfahrung, Reflexion und Supervision, Recht

29.-30.05.2010- 7. Modul:

Prüfung, Kolloquium mit anschließender Feier

Die Reihenfolge der Module kann sich ändern.

 

Kontakt: mail@bisney.de; 0341-234 600 24

 

 

 

 


 

 

 

Kinderschutz durch Prävention?

Netzwerk Kinderschutz und das neue Berliner Kinderschutzgesetz

 

Samstag, den 13. Juni 2009

11:00 – 17:00 Uhr

Kommunalpolitische Tagung

Neues Stadthaus, Otto-Suhr-Saal, Bezirksverordnetenversammlung Mitte

Parochialstr. 3, 10179 Berlin

 

Mit:

Dr. med. Michael Abou-Dakn

Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe,

St. Joseph Krankenhaus in Tempelhof

Petra Eichler

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Referentin für Kinderschutz und Prävention

Christine Hucklenbroich

Kinderschutzbeauftragte für Tempelhof-Schöneberg

Dr. Sibyll Klotz

Stadträtin für Gesundheit und Soziales in Tempelhof-Schöneberg

Dagmar Mann

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Leiterin des Referats Öffentlicher Gesundheitsdienst, Prävention und Gesundheitsförderung

Astrid Maschke

Kinderschutzkoordination im Gesundheitsamt, Tempelhof-Schöneberg

 

Moderation: Anke Otto, BiwAK e.V.

Gebühr: 15,- € (Mitglieder 10,- €)

Eine Anmeldung ist erforderlich

 

http://biwak-ev.de/?Aktuelles_Programm

 

 


 

 

Gewalt zwischen den Generationen

Gewalt zwischen den Generationen vom 24. bis 26. Februar 2009 am Ev. Zentralinstitut für Familienberatung in Berlin

In der Familienbildung und Familienberatung aber auch in anderen Entwicklungen und Diensten der Jugendhilfe häufen sich in den letzten Jahren die Fälle, in denen Eltern mit frühen Bindungs- oder Persönlichkeitsstörungen betreut und beraten werden müssen. Die bloße Weitergabe transgenerationaler Muster von Sprachlosigkeit, Grenzüberschreitung und Gewalt an die jeweils nachfolgende Generation zu verhindern und Angebote wirksamer Hilfe zu schaffen, ist eine zentrale Herausforderung zur weitreichenden Sicherung des Kindeswohls und zur Prävention im Kinderschutz.

Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.ezi-berlin.de/programm2009/s-familie.htm#k9050020

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

 

Christine Korth

 

 

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Ev. Zentralinstitut für Familienberatung

Auguststrasse 80, 10117 Berlin

Tel. 030/28395-273

Fax: 030/28395-222

e-mail: korth@ezi-berlin.de

Internet: www.ezi-berlin.de

 

 


 

 

 

 

Deutschland Rabenvaterland?

Bilanz und Ausblick

Tagung 23. – 25. Januar 2009

Evangelische Akademie Bad Boll

Eine Erinnerung und zwei gute Nachrichten:

1. Die Tagung, auf der hervorragende Fachleute zur Lage der Kinder in Deutschland referieren, findet wie vorgesehen statt.

2. Da über die Festtage und zum Jahreswechsel manche Information untergegangen ist, haben wie die Anmeldefrist verlängert bis zum 19. Januar 2009.

Der Link zum Tagungsprogramm:

http://www.ev-akademie-boll.de/tagungen/details/650109.pdf

Der Link zur Anmeldung:

http://www.ev-akademie-boll.de/index.php?id=100&tagungsid=650109

 

 

 

 


 

 

 

Gemeinsame Presseinformation von DGSF und SG

Systemische Verbände begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie

(Berlin/Köln, 8.1.2009) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft - sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die beiden systemischen Verbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), die Entscheidung des Beirats. Die Systemische Therapie sei ein weltweit verbreitetes, hoch wirksames und kostengünstiges Psychotherapieverfahren, dessen „offizielle Anerkennung“ auch in Deutschland überfällig gewesen sei. Die Verbände erwarten, dass die Systemische Therapie damit auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird.

In einem ersten Gutachten von 1999 hatte der WBP die Systemische Therapie noch nicht als wissenschaftlich anerkannt bewertet. Nun stellt er auf der Grundlage einer von den beiden systemischen Verbänden SG und DGSF im Jahr 2006 vorgelegten Expertise fest: Systemische Therapie kann entsprechend den Beurteilungskriterien des WBP als wissenschaftlich anerkannt gelten und als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz empfohlen werden.

 

Das am 14. Dezember 2008 verabschiedete Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ist auf den Internetseiten des Beirats veröffentlicht (www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83).

 

 

Kontakt:

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF): 

Bernhard Schorn, Christophstraße 31, 50670 Köln

Telefon (0221) 61 31 33, Telefax (0221) 9 77 21 94 

E-Mail: schorn@dgsf.org

Internet: www.dgsf.org.

 

Systemische Gesellschaft (SG): 

Franziska Becker, Waldenserstraße 2-4,10551 Berlin

Telefon (030) 53 69 85 04, Telefax (030) 53 69 85 05

E-Mail fbecker@systemische-gesellschaft.de

Internet: www.systemische-gesellschaft.de.

 

verantwortlich: Bernhard Schorn, DGSF

 

 

 

 

Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) zum 

„Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie“

des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie

 

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat sich am 20. November 2008, in seiner letzten Sitzung des Jahres 2008 in Berlin, abschließend mit der Systemischen Therapie befasst und in einem Beschluss vom 14. Dezember 2008 festgestellt, dass die Systemische Therapie sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die vom Beirat definierten Voraussetzungen für die wissenschaftliche Anerkennung erfüllt und daher als "Verfahren für die vertiefte Ausbildung" zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden könne.

Grundlage dieses Beschlusses ist eine von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) gemeinsam im Sommer 2006 eingereichte und wenig später als Buch veröffentlichte Expertise „Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie/Familientherapie“ des Autorenteams Kirsten von Sydow, Stefan Beher, Rüdiger Retzlaff und Jochen Schweitzer (Hogrefe, Göttingen, 2007).

Diese Expertise – und weitere von den Verbänden nachgereichte Studien – wurden aufgrund eines Auftrages des Landesprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen zur erneuten Überprüfung der wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie vom WBP sorgfältig geprüft. Die jetzt vom WBP vorliegende Beurteilung der Systemischen Therapie als „wissenschaftlich anerkannt“ stellt den Abschluss der gut zweijährigen Prüfung dar.

Mit der dem WBP eingereichten Expertise ist seitens der Verbände SG und DGSF die Wirksamkeit der Systemischen Therapie durch Forschungsstudien gut belegt worden. Das gilt insbesondere für schwere Störungen, die bei Einzelnen und in Familien viel Leid verursachen und im Gesundheitssystem zu hohen Kosten führen. Beispielhaft seien Drogenmissbrauch, jugendliche Delinquenz, Essstörungen, Depression oder Schizophrenie genannt. Neben der hohen Wirksamkeit des Verfahrens nach Ende einer Therapie ist eine gute Langzeitwirkung nachgewiesen: In Kontrolluntersuchungen zeigt die Systemische Therapie bis zu vier Jahren nach Abschluss der Therapie bessere Ergebnisse als konkurrierende Verfahren. Außerdem ist die Abbruchrate geringer. So können mit Systemischer Therapie beispielsweise mehr Drogenabhängige in Therapien gehalten werden als bei anderen Therapieansätzen.

Die Systemische Therapie ist darüber hinaus ein besonders kostengünstiges Therapieverfahren aufgrund einer vergleichsweise geringen Sitzungszahl. Durch die „Mitbehandlung“ des sozialen Umfeldes kommt es zudem auch bei den Angehörigen des Patienten zu positiven Effekten. Systemische Therapie kann somit zu erheblichen Kosteneinsparungen im Gesundheits- und Sozialsystem beitragen.

Unmittelbare Wirkung des jetzigen Votums des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie ist zunächst "nur", dass Systemische Therapie als Grundlagenverfahren gelehrt werden kann und die vertiefte Ausbildung in Systemischer Therapie gemäß Psychotherapeutengesetz zur Approbation führt, was bisher nicht möglich war. Der Beschluss bedeutet nicht, dass Systemische Therapie bereits auch von den gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Psychotherapie bezahlt wird. Dazu bedarf es eines weiteren Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Der Beschluss bietet aber eine wichtige Grundlage dafür, Systemische Therapie in Wissenschaft und Praxis zu verankern, vor allem dort, wo dies mit Verweis auf das Fehlen der wissenschaftlichen Anerkennung durch den WBP zuweilen noch verweigert wurde – zum Beispiel in der Forschungsförderung Psychotherapie, in der von den Rentenversicherungsträgern finanzierten Suchtrehabilitation oder in den ärztlichen Facharztweiterbildungen. Er bietet zudem eine solide Diskussionsgrundlage für die Integration der Systemischen Therapie in die kassenfinanzierte Psychotherapie.

Wir begrüßen den aktuellen Beschluss des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie und erwarten, dass die Systemische Therapie künftig auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird.

Wir sind überzeugt, dass die Systemische Therapie/Familientherapie einen wesentlichen, innovativen Beitrag zur Theorie und Praxis der Psychotherapie leistet und in Zukunft auch in Deutschland eine wichtige Säule für das Gebäude der Psychotherapie darstellen wird.

 

Dr. Cornelia Oestereich,

Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG)

 

Prof. Dr. Jochen Schweitzer,

Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und

Familientherapie (DGSF)

 

Dr. Wilhelm Rotthaus,

Koordinator beider Verbände für die Wissenschaftliche Anerkennung

 

Dipl-Psych. Anni Michelmann,

Berufspolitische Sprecherin beider Verbände

 

8.1.2009

 

DGSF, Christophstraße 31, 50670 Köln, www.dgsf.org

SG, Waldenserstraße 2-4,10551 Berlin, www.systemische-gesellschaft.de

 

Gutachten des WBP: www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83

 

 

 


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