Erziehungsberatung

Erziehungsberatung bedeutet in unserem Verständnis eine besondere Form der Unterstützung von Eltern oder anderen Erziehungsaufgaben übernehmenden Menschen wie Großeltern und Pflegeltern.
Anlass für die Überlegung, Erziehungsberatung wahrzunehmen sind oft negativ definierte oder empfundene Auffälligkeiten von Kindern oder Jugendlichen wie z.B. Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsstörungen, gewalttätiges Verhalten, autoaggressives Verhalten, bei älteren Kindern und Jugendlichen auch Drogengebrauch, delinquentes Verhalten o.a..
Wir deuten solche Störungen als Reaktionssymptome des Kindes oder Jugendlichen auf das jeweilige private oder gesellschaftliche Umfeld in dem die betreffenden Kinder und Jugendlichen leben, also die Familie, das Wohnumfeld, Kindergarten und Schule, etc. Die Reaktionsbildungen beim Kind und Jugendlichen führen ihrerseits zu Rückkoppelungen auf das jeweilige System oder die anderen beteiligten Personen (Eltern, Lehrer, etc). Unter bestimmten Umständen kommt es dabei zu negativen Verstärkungsschleifen, mit der Folge dass der Konflikt eskaliert. Früher oder später kann dann die Situation so eskalieren, dass massive Interventionen zum Schutz des Kindes und auch zur Stabilisierung der Familie insgesamt notwendig werden, so z.B. durch Herausnahme des Kindes aus der Familie. Wird nicht interveniert können massive Eigen- und Fremdgefährdungen bis hin zu zu suizidalen Verhalten des Kindes oder Jugendlichen auftreten. Eine andere Form den unbearbeitet gebliebenen Familienkonflikt "zu lösen" besteht in der psychischen Erkrankung eines Familienmitgliedes, häufig des Kindes oder Jugendlichen.
Erziehungsberatung kann schon im Vorfeld schwierig werdender Konflikte zwischen Eltern und Kindern dazu beitragen, negative Entwicklungen zu stoppen. Verständlicherweise wird Erziehungsberatung häufig erst dann in Anspruch genommen, wenn die Störungen sehr erheblich sind und der Leidensdruck der Betroffenen entsprechend hoch. Auch hier kann eine negative Entwicklung erfolgreich gestoppt werden und eine Entwicklung zu einer neuen Konstruktivität der Beziehungen zwischen Eltern und Kinder (Jugendlichen) beginnen. Dabei geht es uns nicht um Schuldzuweisungen nach dem Motto die Eltern haben versagt, die Lehrer haben versagt, die Gesellschaft ist schuld, sondern um die Entwicklung und Freisetzung der jedem Kind und Jugendlichen, jeder Mutter und jedem Vater und der Familie insgesamt zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kräfte. Dabei können wir in der Erziehungsberatung stärker und genauer als dies oft im Familienalltag möglich ist, darauf schauen, was zu den beobachtbaren Schwierigkeiten führt, welche Wege sich zur konstruktiven Veränderung anbieten und welche neuen Schritte zur Veränderung begangen werden.
Die Beratung bei uns kann wahlweise mit einem Berater, einer Beraterin oder gemeinsam mit beiden stattfinden. Die Beratung erfolgt vertraulich. Die Mitarbeiter/innen unseres Projektes verfügen über professionelles Wissen (sozialpädagogische, psychologische und rechtliche Kenntnisse), persönliche, beraterische und therapeutische Kompetenzen.
Bei Bedarf vermitteln wir
· weitere spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
Kosten:
Eine halbstündige Erstberatung kostet 20 €. Eine einstündige Erstberatung kostet 40 €.
Für mögliche weitere Beratungstermine ist bei einem Nettoeinkommen bis zu 1000 € der ermäßigte Betrag von 40 € zu zahlen. Bei einem Nettoeinkommen ab 1000 € betragen die Kosten nach Selbsteinschätzung zwischen 40 und 60 €.
Eine gemeinsame Erstberatung für Paare oder beide Eltern kostet einheitlich 40 €. Für mögliche Folgetermine berechnen wir einkommensabhängig zwischen 40 und 60 €.
Auf Nachfrage ist im begründeten Einzelfall eine Ermäßigung möglich. Sind Kinder vorhanden, kann eine Kostenübernahme durch das Jugendamt beantragt werden. Eltern, Kinder und Jugendliche haben nach § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Anbieters notwendiger Jugendhilfeleistungen, insofern dieser über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgabe verfügt und keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen.
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ohne dass wir hierfür Kosten in Rechnung stellen. Für Termine, die erst danach abgesagt werden, ist eine Ausfallgebühr von 20 € zu zahlen.
Wird ein vereinbarter Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen genommen, ist eine Ausfallgebühr von 20 € für den ausgefallenen halbstündigen, bzw. von 40 € für den ausgefallenen einstündigen Beratungstermin zu zahlen.
Wir bieten weiter an:
· Familientherapie (Kostenübernahme nach §27 SGB VIII über Jugendamt möglich)
· Trennungs- und Scheidungsberatung (Kostenübernahme nach §17 SGB VIII über Jugendamt möglich)
· Begleiteten Umgang (Kostenübernahme nach §18 SGB VIII über Jugendamt möglich)
Ihre Ansprechpartner:
Peter Thiel
Familienberater, Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF); Verfahrensbeistand (§158 FamFG), Umgangspfleger (§1909 BGB), langjährige Erfahrung in der Familien-, Trennungs- und Scheidungsberatung
Simone Hollstein
Diplom-Pädagogin, Systemische Beraterin und Therapeutin / Familientherapeutin
Kontakt:
Für Anfragen, Auskünfte oder zur Vereinbarung
von Beratungsterminen können Sie uns in unserer Bürozeit anrufen, uns eine
Mail oder einen Brief schicken oder uns im Büro persönlich kontaktieren.
Unsere Bürozeit
Montags bis Freitag
von 10 - 12 Uhr
unter (030) 485 46 37
Außerhalb der angegebenen Bürozeit sind wir unregelmäßig oder über Anrufbeantworter zu erreichen.
Funk: 0177-6587641
E-Mail: info@kind-familie.de
Internet: www.kind-familie.de
Unsere Beratungszeiten
Werktags 13 bis 19 Uhr
in Ausnahmefällen auch Sonnabends
Bei Bedarf bieten wir für Interessenten, die nicht in Berlin wohnen eine telefonische Beratung an.
Unsere Adresse:
Kinderland e.V.
Wollankstr.133
13187 Berlin
(Seitenflügel, 2. Obergeschoss, Nähe Breite Straße, Rathaus Pankow)
Bus 107, 155, 250, 255; Tram 52, 53; S-Bahnhof Wollankstraße, 15 Minuten Fußweg oder U- und S-Bahnhof Pankow, 20 Minuten Fußweg